Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter von CAPCAD SYSTEMS GmbH – denn Sie wollen sich auf Ihre eigentlichen Aufgabengebiete konzentrieren
CAPCAD SYSTEMS GmbH hat das nötige Wissen, das anspruchsvolle Thema Datenschutz mit individuell auf Ihr Unternehmen angepasstem Aufwand optimal umzusetzen.
CAPCAD Datenschutzbeauftragte sind spezialisiert auf alle Datenschutz-Themen. Sie haben die entsprechenden IT-Kenntnisse, um die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Mit Zuverlässigkeit und Sicherheit. Wir kümmern uns um den Datenschutz und Sie sich um Ihre Geschäfte.
Jedes Unternehmen in Deutschland, das personenbezogene Daten verarbeitet (dazu zählen auch schon die Daten Ihrer Mitarbeiter), muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), dennoch gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Gesetze, die zur Anwendung kommen könnten und dementsprechend in Betracht gezogen werden müssen. Zu den Einzelheiten dieser Gesetze beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Das BDSG-neu schreibt unverändert zum alten Recht die Bestellung des Datenschutzbeauftragten vor, „soweit sich in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 … unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.“ (§38 BDSG-neu)
Aber auch falls das nicht zutrifft, müssen die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Hier sind die Meldepflicht bei Datenschutz-Vorfällen (Art. 33 DSGVO), die Nachweispflicht (Art. 24 DSGVO) und die Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28f DSGVO) besonders zu nennen. Letztere gelten auch schon für Dienstleister, die unternehmenseigene EDV-Systeme „nur“ warten. Unabhängig von der Größe der beteiligten Unternehmen.
Es ist gleichgültig, ob Sie die Stelle des Datenschutzbeauftragten intern oder extern besetzen. Die Bestellung eines CAPCAD-Experten als externen Datenschutzbeauftragten bringt Ihnen den Vorteil, dass Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren können und wir uns um den Datenschutz kümmern.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Eine Niederlassung ist auch in Ihrer Nähe: Bad Hersfeld, Hamburg, München (Ismaning), Landshut, Lotte, Lüneburg oder Regensburg.
CAPCAD SYSTEMS GmbH ist seit 2022 ein Unternehmen der HBSN-Gruppe.

Interessantes zum Datenschutz
Datenschutz ist ein Wettbewerbsfaktor geworden – und zwar ohne jede Einschränkung. Nur wer Konsumenten glaubhaft versichern kann, dass er für den Datenschutz eintritt oder sogar Vorreiter in seiner Branche ist, wird im schnelllebigen E-Business überleben.